AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma Innogast GmbH

1. Allgemeines:

Für den Geschäftsverkehr zwischen der Innogast GmbH – in Folge kurz Fa. Innogast genannt – und deren Kunden gelten ausschließlich die nachstehenden Verkaufs- und Lieferbedingungen. Einkaufsbedingungen des Käufers sind für Fa. Innogast unverbind­lich sofern sie nicht ausdrücklich schriftlich anerkannt werden. Abweichungen von diesen AGB sind schriftlich zu vereinbaren. Sollte ein einzelner Punkt dieser Bedingungen als rechtsunwirksam erkannt werden, berührt dies nicht die übrigen Punkte der AGB. Der aufgehobene Punkt ist durch eine Regelung zu ersetzen, die der aufgehobenen möglichst nahe kommt.

2. Angebot:

Unsere Angebote sind stets freibleibend bis zur schriftlichen Auftragsbestätigung. Zum Angebot gehörende Unterlagen wie Zeichnungen, Abbildungen, Gewichts- und Maßanga­ben usw. sind nur annähernd maßgebend, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. Wir behalten uns an sämtlichen Unterlagen des Angebots Eigentum und Urheberrecht vor; sie dürfen ohne unsere Zustimmung Dritten nicht zugänglich gemacht oder in sonstiger Weise verwertet werden.

3. Umfang der Lieferung/Leistung:

Für den Umfang der Lieferung/Leistung ist unsere schriftliche Auftragsbestätigung maß­gebend. Sofern keine abweichenden schriftlichen Vereinbarungen getroffen sind, sind unsere Lieferungen nur für die in den Produktbeschreibungen, die den Liefergegenstän­den beiliegen, aufgeführten Verwendungszwecken geeignet. Zusätzliche Leistungen, nachträgliche Auftragsänderungen und -ergänzungen sowie Abnahme-, Verpackungs- und Versandspezifikationen, die uns nach Vertragsschluss bekanntgegeben werden, berechtigen uns zu einer angemessenen Nachberechnung. Der Kunde ist nicht berechtigt, gegen uns gerichtete Forderungen oder Rechte aus der Geschäftsverbindung ohne unsere Zustimmung an Dritte abzutreten oder auf Dritte zu übertragen. Das Gleiche gilt für unmittelbar kraft Gesetzes gegen uns entstandene Forderungen und Rechte.

4. Preise und Zahlungsbedingungen:

a) Aufträge, die mündlich bzw. telefonisch erteilt werden, gelten mit schriftlicher Auftragsbestätigung als angenommen. Neben- oder Zusatzverabredungen sind nur dann gültig, wenn sie von Fa. Innogast schriftlich bestätigt werden.

b) Die Preise verstehen sich, wenn nicht anders vereinbart, in Euro, ab Lager und exklusive Versicherung und Mehrwertsteuer. Leihgeräte sind grundsätzlich kosten­pflichtig, Sondervereinbarungen sind nur schriftlich möglich. Der Versand erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Kunden.

c) Die Zahlung ist grundsätzlich sofort ohne jeden Abzug vorzunehmen. Sonderkondi­tionen müssen schriftlich vereinbart werden.

d) Dem Kunden wird für gelegte Teilrechnungen eine Prüffrist von 14 Tagen einge­räumt. Sollten binnen 14 Tagen keine schriftlichen Einwendungen erhoben werden, gilt die Teilrechnung als genehmigt.

e) Alle Zahlungen, auch An- und Teilzahlungen sind unabhängig von etwaigen Liefer­terminverschiebungen zum ursprünglich vereinbarten Termin fällig.

f) Ist der Kunde Unternehmer, so ist die Zurückhaltung von Zahlungen wegen geltend gemachter Gewährleistungsansprüche, seien sie berechtigt oder nicht berechtigt, nicht statthaft. Durch Gewährleistungsansprüche wird daher die Fälligkeit der Zahlung nicht hinausgeschoben. Ist ein Skonto vereinbart, beginnt die Skontofrist mit Absendung der Faktura bei Fa. Innogast zu laufen. Etwaige Gewährleistungs­ansprüche oder behauptete Gegenforderungen unterbrechen oder hemmen die Skontofrist nicht.

g) Fa. Innogast hat dem Kunden gegenüber jederzeit Anspruch auf Beistellung oder angemessene Verstärkung bankmäßiger Sicherheiten für alle Verbindlichkeiten, auch soweit sie bedingt, befristet oder noch nicht fällig sind.

h) Terminverlust tritt ein, wenn eine Zahlung durch mehr als acht Tage in Verzug gerät, demzufolge sind bei Teil- und Ratenzahlung alle restlichen Raten sofort fällig. Terminverlust berechtigt Fa. Innogast auch, vom Geschäft zurückzutreten.

i) Bei Überschreitung des Zahlungszieles, bei Abnahmeverzug und bei Terminverzug ist Fa. Innogast berechtigt, Verzugszinsen in der Höhe von 9,2 % p. a. über dem jeweiligen Bankzinssatz zu berechnen.

5. Vorarbeiten und Arbeitsbedingungen:

Der Kunde stellt rechtzeitig alle Einrichtungen zur Verfügung und sorgt dafür, dass die für die Montage des Liefergegenstandes erforderlichen Bedingungen und allenfalls behördli­che Genehmigungen erfüllt sind. Dies gilt nicht für Vorarbeiten, die laut Vertrag von Fa. Innogast auszuführen sind. Der Kunde hat dafür zu sorgen, dass das Personal von Fa. Innogast die Möglichkeit hat, die Arbeit gemäß dem vereinbarten Zeitplan zu beginnen und während der Normalarbeitszeit zu arbeiten. Weiters ist Sorge zu tragen, dass die Zugangswege zum Montageort für den erforderlichen Transport von Liefer- und Ausrü­stungsgegenständen geeignet sind.

6. Eigentumsvorbehalt:

Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen Eigentum von Fa. Innogast. Der Kunde ist zur sachgemäßen Aufbewahrung der unter Eigentums­vorbehalt stehenden Waren verpflichtet. Dies gilt auch für Waren, die in Konsignation geliefert wurden. Verfügungen über die Ware während der Dauer des Eigentumsvorbehal­tes sind unzulässig. Wird über die Waren dennoch vom Kunden verfügt oder werden diese weiter veräußert, so erstreckt sich der Eigentumsvorbehalt auch auf allfällige Kaufpreis- oder Benützungsentgeltforderungen des Kunden gegen jeden Dritten. Die Forderungen des Kunden gelten sofort nach Entstehung als an Fa. Innogast unwiderruflich abgetreten. Der Kunde ist verpflichtet, bei aufrechtem verlängertem Eigentumsvorbehalt Fa. Inno­gast jeder Zeit seine Abnehmer mitzuteilen und unbeschadet darüber hinaus gehender Befugnisse auf Aufforderung seinem Abnehmer die erfolgte Abtretung an Fa. Innogast unverzüglich bekanntzugeben. Bei Pfändung oder sonstiger Inanspruchnahme der Ware ist der Kunde verpflichtet, auf den Eigentumsvorbehalt hinzuweisen und Fa. Innogast unverzüglich mittels eingeschriebenen Brief binnen 24 Stunden zu verständigen.

7. Lieferfrist:

Der Lauf der vereinbarten Lieferfrist beginnt mit dem Tag, an dem die Bestellung rechts­verbindlich geworden ist, jedoch nicht früher, als alle vom Kunden zu machenden endgül­tigen Angaben für die Ausführung der Bestellung vorliegen. Bei Lieferverzug hat uns der Kunde mittels eingeschriebenen Briefes eine Nachfrist von mindestens 2 Wochen zu stellen. Die Einhaltung der vereinbarten Lieferfrist gilt vorbehaltlich unvorhergesehener Hindernisse, wie z. B. Fälle höherer Gewalt, sonstiger Betriebsstörungen usw. und zwar gleichgültig, ob sich die Vorgänge bei uns oder beim Zulieferer ereignen. Die Einhaltung der Lieferfrist hat auch die Erfüllung der vereinbarten Zahlungsbedingungen zur Voraus­setzung. Bei Annahmeverzug des Kunden steht Fa. Innogast das Recht zu, die Einhaltung des Kaufvertrages durchzusetzen oder eine Stornogebühr von 15 % des Kaufpreises zu verlangen.

8. Gewährleistung:

a) Für Mängel, die bei der Übergabe der Ware vorhanden sind, leisten wir vollen Mate­rialersatz innerhalb von 12 Monaten ab Lieferung. Arbeits-, Wegzeit-, und Fracht­kosten fallen nicht unter die Gewährleistung. Voraussetzung für die Inanspruch­nahme der Gewährleistung ist, dass die Geräte durch einen konzessionierten Installateur ordnungsgemäß angeschlossen, und keinerlei Eingriffe von unbefugter Hand vorgenommen wurden. Von der Gewährleistung ausgenommen sind Ver­schleißteile, insbesondere Kontroll-Lampen, Sicherungen, Dichtungen, Heizköper etc. Mängel, die auf unsachgemäße Behandlung des Liefergegenstandes zurückzu­führen sind, insbesondere solche Mängel, die durch Nichteinhaltung von Betriebs- und Bedienungsanleitungen entstehen, unterliegen nicht der Gewährleistung.

b) Der Beweis für behauptete Mängel liegt beim Kunden. Dieser muss den Mangel nach sorgfältiger Prüfung der Ware innerhalb von 3 Tagen nach Empfang der Ware bei sonstigem Verlust der Gewährleistungsansprüche schriftlich anzeigen.

c) Der Kunde ist nicht berechtigt, für eine selbst vorgenommene Mängelbehebung ohne schriftliche Zustimmung von Fa. Innogast Kostenersatz von dieser zu verlan­gen.

d) Eine allfällige Schadenersatzpflicht von Fa. Innogast beschränkt sich auf Schäden aus vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten. Die Haftung von Fa. Innogast für allfällige beim Kunden oder Dritten eintretende Mangelfolgeschäden wird ein­vernehmlich ausgeschlossen.

e) Ist der Kunde Verbraucher im Sinne des KSchG, so gelten die gesetzlichen Gewähr­leistungsregeln gemäß dem ABGB.

9. Transportschäden und Retouren:

Die Ware ist bei Übernahme sofort auf eventuelle Transportschäden zu überprüfen. Im Schadensfall ist sofort die Ausstellung eines Schadensprotokolls zu veranlassen und dieses vom Frachtführer (Bahn, Post, Spediteur) bestätigen zu lassen. Ergibt sich bei der Rücksendung von Geräten, dass Beanstandungen zu Unrecht erfolgt sind, so sind wir berechtigt, die Kosten für den Versand sowie eine angemessene Vergütung für die Prü­fung zu berechnen. Rückwaren werden nur angenommen, wenn vorher über die Rücknah­me eine schriftliche Vereinbarung getroffen wurde.

10. Stornierung:

Wird der Auftrag vom Kunden widerrufen oder tritt er aus einem Grunde, der nicht schon nach dem Gesetz zum Rücktritt berechtigt, vom Geschäft zurück, ist Fa. Innogast berech­tigt, eine Stornogebühr in der Höhe des entgangenen Gewinnes, mindestens jedoch in Höhe von 15 % des Kaufpreises zu verlangen.

11. Erfüllungsort und Gerichtsstand:

Erfüllungsort für beide Vertragsteile ist der Sitz der Fa. Innogast. Es wird von den Ver­tragsteilen für sämtliche Rechtsstreitigkeiten aus diesem Vertrag die Anwendung des österreichischen Rechtes unter Ausschluss des UN-Kaufrechts sowie – sofern der Ver­tragspartner nicht Verbraucher ist – die ausschließliche örtliche und sachliche Zuständig­keit des Bezirksgerichtes Graz vereinbart.

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